Wegfall Umlagefähigkeit Kabelanschlussgrundgebühren
Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes entfällt ab 01.07.2024 die Umlagefähigkeit der Grundgebühren des Kabelanschlusses im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Auf die Verfügbarkeit des Kabelanschlusses hat dies aber keinen Einfluss, da wir mit Vodafone die Fortführung des bisherigen Leistungsumfangs vereinbart haben. Die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Anschlussgrundgebühren übernimmt künftig die Genossenschaft.
Bestehende Verträge einzelner Mitglieder über zusätzliche Leistungen, wie Internet, Telefon oder digitale Programme werden durch Vodafone unverändert fortgeführt.