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Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und von 1.602 € auf 2.000 € für Ehegattten/Lebenspartner erhöht.
Erteilte Freistellungsaufträge wurden automatisch prozentual angepasst.
Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und von 1.602 € auf 2.000 € für Ehegattten/Lebenspartner erhöht.
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