Fragen rund um die Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft erfolgt grundsätzlich in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung. Zum Erwerb der Mitgliedschaft unterschreiben Sie eine entsprechende Beitrittserklärung und erkennen unsere Satzung an oder nutzen Sie unser Online-Formular unter:
Was steht in der Satzung?
Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die zentralen Aufgaben der Organe innerhalb der Genossenschaft.
Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil und wie viele Pflichtanteile muss ich erwerben?
Ein Anteil entspricht 1.000 €. Zur Anmietung einer Genossenschaftswohnung benötigen Sie zwei Anteile, also 2.000 €. Es fällt keine Vermittlungsprovision oder Mietkaution an.
Was passiert mit meinen Anteilen von 2.000,00 Euro?
Diese Summe ist Ihr Geschäftsguthaben. Das Geld kommt der gesamten Genossenschaft zugute. Es stellt das Eigenkapital des Unternehmens dar und wird u. a. für Sanierungen, Neubauten und Rücklagen verwendet.
Wann muss ich das Geschäftsguthaben einzahlen?
Das Geschäftsguthaben muss vor Einzug in die angemietete Wohnung vollständig eingezahlt werden.
Wie hoch ist die jährliche Dividende auf meine Anteile?
Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr von der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung beschlossen und beträgt lt. Satzung max. 4 % auf Ihr Guthaben.
Wann wird die jährliche Dividende ausgezahlt?
Die Dividende wird jeweils nach der Vertreterversammlung, in der Regel Mitte des Jahres, ausgezahlt. Maßgeblich dabei ist das Guthaben per 01.01. des Vorjahres.
Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag kann jeder seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal € 1.000,00 von der Besteuerung freistellen.
Liegt kein Freistellungsauftrag vor, oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft von den Zinsgewinnen Kapitalertragsteuer abführen.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen und wann bekomme ich mein Geschäftsguthaben zurückgezahlt?
Ihre Mitgliedschaft besteht grundsätzlich unabhängig von einem Miet- bzw. Dauernutzungsverhältnis. Sie muss deshalb immer separat gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Jahresende. Die Auszahlung Ihres Guthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung in der Regel Mitte des darauffolgenden Jahres.