Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen rund um das Mietverhältnis 

Muss ich Mitglied sein/werden, um eine Wohnung zu erhalten?

Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft. Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, müssen Sie entweder Mitglied der Genossenschaft sein oder es werden. Das bedeutet, dass vor Abschluss eines Mietvertrages mit der Genossenschaft zwei Pflichtanteile zu erwerben sind. Ein Anteil entspricht 1.000 €.

Was muss ich tun, um als Wohnungssuchender vorgemerkt zu werden?

Wollen Sie sich als Interessent bei uns registrieren, können Sie uns gerne ein Wohnungsgesuch über unsere Homepage einreichen. Sollte eine Ihren Vorstellungen entsprechende Wohnung frei werden, melden wir uns bei Ihnen.

Das Wohnungsgesuch finden Sie hier.

Wie melde ich eine Reparatur?

Während der Geschäftszeiten erreichen Sie uns gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Halten Sie bitte den Namen des Wohnungsmieters, die vollständige Adresse und eine Rückruf­telefonnummer für eine mögliche Terminvereinbarung durch einen Handwerker bereit.

Eine gute Beschreibung des Schadens ist sehr hilfreich. Ein zusätzliches Foto können Sie per Mail an die zentrale Mailadresse senden.

Im Notfall sind wir auch außerhalb unser Geschäftszeiten für Sie da, z. B. bei Totalausfall der Heizung im Winter, Rohrbrüchen und Stromausfällen im ganzen Haus.

Gibt es einen Notdienst und wie handele ich in einem Notfall?

GEWOG-Notdienst 0170/3 59 07 16

  • Freitag von 12:00 - 16:00 Uhr und
  • Samstag/Sonn- und Feiertag von 9:00 - 16:00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen unter dieser Notfall-Nummer weder Auskünfte zum Vertrag geben noch Reparaturen veranlassen, die während der Woche erledigt werden können. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Ansprechpartner.

Zusätzlich stehen Ihnen während der übrigen Zeiten für dringende und nicht verschiebbare Notfälle unsere Notdienst­handwerker zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Sofern unter den angegebenen Telefonnummern ein Anrufbeantworter geschaltet ist hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und bitten um Rückruf.

An wen kann ich mich im Falle von Verstößen gegen die Hausordnung wenden?

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zuallererst das Gespräch mit dem Nachbarn oder dem Hauswart gesucht werden. Sollte der Nachbar dann auch weiterhin gegen die Hausordnung verstoßen, können Sie uns selbstverständlich eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen lassen, damit wir den betreffenden Nachbarn an die Einhaltung der Hausordnung erinnern können. Ihre Mitteilung wird selbstverständlich vertraulich behandelt. In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als letzte Konsequenz auch das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden.

Ist Tierhaltung erlaubt?

Die Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Genossenschaft. Zusätzlich sollten Ihre Nachbarn damit einverstanden sein. Nehmen Sie vor Anschaffung des Tieres Kontakt mit dem für Sie zuständigen Verwalter auf. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie teile ich Ihnen die neue Bankverbindung mit?

Wir benötigen Ihre neue Bankverbindung schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift des Kontoinhabers. Nutzen Sie dazu das nachfolgende Formular „SEPA-Lastschriftmandat“, welches Sie hier herunterladen können.

Darf ich eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung vornehmen?

Bauliche Veränderungen in der Wohnung bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Entsprechende Anträge sollten schriftlich an uns gerichtet werden. Nach Prüfung Ihres Antrages wird von uns bei einer positiven Entscheidung im Regelfall eine schriftliche Genehmigung erteilt, welche mit Auflagen verbunden sein kann (z.B. sach- und fachgerechte Ausführung, Rückbaupflicht etc.).

Darf ich in meiner Wohnung einen Untermieter aufnehmen?

Für eine Untervermietung brauchen Sie unsere Zustimmung. Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte schriftlich. Neben Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Mietvertrags­nummer nennen Sie uns dabei bitte auch den Namen des künftigen Untermieters. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Die Untervermietung der gesamten Wohnung an Dritte ist nicht gestattet.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungs­schreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein und sollte die Mietvertrags­nummer enthalten. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.

Während eines Vorbesichtigungs­termins, den wir Ihnen in unserer Kündigungs­bestätigung mitteilen, klären wir alle Fragen zur Rückgabe der Wohnung.

Übrigens: Bitte melden Sie Strom/Gas noch nicht ab. Die Zähler lesen wir bei der Rücknahme der Wohnung am Mietende gemeinsam ab.